Stellenbeschreibung
## Mach dich mit uns stark. ##
Bei uns weisst du genau, wofür du morgens aufstehst: Du machst Arbeit und Freizeit von Millionen Menschen sicherer. Das treibt dich an und bringt dich vorwärts. Du lernst täglich dazu und wächst daran. Zusammen mit uns.
Sachbearbeiter:in Heilkosten ambulant 80 - 100 %
Du bist gerne die verbindende Stelle, behältst den Überblick und klärst offene Fragen zwischen Medizin, Versicherungen und Leistungserbringern? Dann bist du bei uns richtig.
**Was du bewirkst**
* Du prüfst ambulante Kostengutsprachen und Heilkostenrechnungen auf ihre medizinische Kausalität und stellst die Einhaltung der geltenden Tarifgrundlagen sicher.
* Du arbeitest eng mit unseren internen medizinischen Spezialist:innen sowie mit Ärztinnen und Ärzten, Spitälern und Sozialversicherungen zusammen und führst bei Bedarf zusätzliche administrative und medizinische Abklärungen durch.
* Du beurteilst und kontrollierst Rechnungen, gibst diese frei oder lehnst sie nachvollziehbar und begründet ab.
* Du berätst und unterstützt unsere internen Fachstellen sowie Leistungserbringer bei tariflichen und fallunabhängigen Fragen.
* Du bearbeitest Anfragen von Sozialversicherungen, beispielsweise im Zusammenhang mit Rückforderungen.
**Was du mitbringst**
* Du verfügst über eine abgeschlossene paramedizinische Ausbildung (EFZ), z. B. als Medizinische Praxisassistentin/Praxisassistent, Fachfrau/Fachmann Gesundheit, Drogist:in oder Pharma-Assistent:in. Andernfalls bringst du eine kaufmännische Ausbildung (EFZ) mit Erfahrung in der Sachbearbeitung von Personenversicherungen (UVG/KVG) mit.
* Du kennst dich mit Tarifsystemen aus und hast Freude daran, dich mit unterschiedlichen Fachstellen und Anspruchsgruppen auszutauschen.
* Mehrjährige Berufserfahrung in einer Kranken- oder Unfallversicherung ist von Vorteil.
* Du kommunizierst stilsicher in Deutsch. Gute mündliche Französisch- oder Italienischkenntnisse sind ein Plus.
* Du arbeitest selbstständig und überzeugst mit deinem Durchsetzungsvermögen und deiner lösungsorientierten Art.